In Österreich sind überwiegend Freiwillige Feuerwehren beheimatet, in fast allen Städten bis hin zu den kleinsten Dörfern und Ortsteilen. Es gibt weiters (nahezu ausschließlich freiwillige) Betriebsfeuerwehren, in deren Reihen die eigenen Bediensteten ihre Betriebsanlagen und damit auch ihren Arbeitsplatz schützen helfen. In der Steiermark gibt es EINE EINZIGE BERUFSFEUERWEHR, in ganz Österreich bestehen nur 6 Berufsfeuerwehren in den größeren Landeshauptstädten (Wien, Linz, Graz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt). In allen anderen Städten, Orten und Dörfern – so auch in Leibnitz und seinen Katastralgemeinden – sorgen FREIWILLIGE FEUERWEHREN für Ihre Sicherheit. Die Feuerwehrmitglieder gehen also zivilen Berufen nach. Ihre Ausbildung sowie die Wartung der Feuerwehrgerätschaften absolvieren sie in der Freizeit. Im Einsatzfall lassen sie alles stehen und liegen und eilen ins Feuerwehrhaus um sich auszurüsten und fahren weiter zum Einsatzort.
Ein flächendeckendes Netz dieser Freiwilligen Feuerwehren garantiert überall, auch in den kleinsten Ortschaften, rasche Ersthilfe – also zu einem Zeitpunkt, wo man größeren Schaden oft verhindern kann oder Leben noch retten kann. Ein Zimmerbrand z. B. entwickelt sich sehr rasch. Nach rund 10 Minuten kommt es meist zum gefürchteten Feuersprung, der Brand breitet sich nun extrem rasch aus. Im Großteil der Gebieten in der Steiermark, ist da die Feuerwehr schon vor Ort und kann Schlimmstes verhindern!
Im Katastrophenfall sind dank des Freiwilligen-Systems tausende Helfer in kürzester Zeit mobilisierbar. Ohne die Ehrenamtlichen wäre dieses engmaschige Netz der Hilfe niemals finanzierbar! Die Kosten der Feuerwehr beschränken sich auf die Finanzierung von Ausrüstung und Unterkunft, wobei hier aufgrund von Ausrüstungsverordnungen die gebotene Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit eingehalten wird. Der große finanzielle Brocken der Personalkosten fällt zur Gänze weg.
Aufgaben der Feuerwehren
Nach der Bundesverfassung fällt das Feuerwehrwesen in Österreich in die Zuständigkeit der Bundesländer, die gesetzlichen Grundlagen finden sich daher in Landesgesetzen und –verordnungen.Träger der Feuerwehr ist die Gemeinde, die gesetzlich verpflichtet ist, die Aufgaben der Feuer- und Gefahrenpolizei wahrzunehmen. Hierzu bedient sich die Gemeinde der Feuerwehr als Hilfsorgan. Die Feuerwehren der Gemeinden sind darüber hinaus in Landesfeuerwehrverbänden organisiert. Sie sind, genau wie die Feuerwehren, Körperschaften öffentlichen Rechts. Die Landesfeuerwehrverbände sind wiederum Mitglieder des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbands.
Was aber wäre, wenn es die Freiwilligen im flächendeckenden System von Feuerwehren nicht gäbe oder keiner mehr vom Arbeitsplatz weg könnte? In Österreich gibt es pro 1 Million Einwohner sechs Brandtote im Jahr. In anderen Ländern mit reiner Berufsfeuerwehr und ohne Freiwillige, wie z. B. Großbritannien, sind es 20 Tote pro 1 Million Einwohner. Eingreifzeiten von unter 9 Minuten stehen Wartezeiten bis zu 30 Minuten gegenüber. Denken Sie darüber nach!
Die Förderung des Freiwilligen-Systems und die Freistellung von Arbeitnehmern für dringliche Einsätze sind eine Herausforderung für unsere Gesellschaft. Auch im urbanen Bereich sollte man den Wert der Sicherheit schätzen und nicht als selbstverständliche Serviceleistung der öffentlichen Hand sehen.